Allgemeine Geschäftsbedingungen Enschede Marathon

Enschede Marathon – individuelle Teilnahme

Artikel 1 Definitionen

  1. Die folgenden Definitionen gelten für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen:
    a. Veranstalter: Enschede Marathon Foundation (Handelskammer 41027747).
    b. Veranstaltung: Ein Laufwettbewerb, der Teil der Enschede Marathon-Veranstaltung ist, die in jedem Jahr von den Organisatoren organisiert wird.
    c. Teilnehmer: die natürliche Person, die nicht als Unternehmer auftritt und sich auf eine vom Veranstalter zugelassene Weise zur Teilnahme an der d. Veranstaltung angemeldet hat.
    e. Vereinbarung: Die Vereinbarung über Teilnehmer, die an der Veranstaltung teilnehmen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen

Artikel 2 Teilnahme

  1. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur natürlichen Personen gestattet, die mindestens das vom Veranstalter festgelegte Mindestalter erreicht haben.
  2. Der Teilnehmer darf nur an der Veranstaltung teilnehmen, wenn er das entsprechende Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt hat, die Anmeldegebühr vollständig bezahlt ist und der Teilnehmer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt.
  3. Der Teilnehmer nimmt persönlich an der Veranstaltung teil. Es ist nicht gestattet, dass eine andere Person im Namen des Teilnehmers an der Veranstaltung teilnimmt.
  4. Die Übertragung einer Vereinbarung für die Komponenten „Marathon“ und „Halbmarathon“ an Dritte ist bis zu 31 Tage vor der Veranstaltung möglich, sofern der Veranstalter die Genehmigung erteilt hat.
  5. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den Teilnehmer oder durch die Organisation aufgrund eines Umstands, der nicht auf die Organisation zurückzuführen ist, schuldet der Teilnehmer dem Veranstalter den Gesamtbetrag und die Registrierungsgebühren. Bestellte Extras können vom Teilnehmer nicht zurückgefordert werden. Wenn ein Teilnehmer am „Marathon“ oder „Halbmarathon“ von der Stornierungsbestimmung Gebrauch gemacht hat und der für diesen Betrag von 5,00 € geschuldete Betrag tatsächlich dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben wurde, kann der Teilnehmer bis zum 28. März 2024 Vereinbarung kostenlos kündigen. In diesem Fall wird die Anmeldegebühr zuzüglich der vom Teilnehmer bestellten Extras zurückerstattet. Der Teilnehmer kann diese Stornierungsrichtlinie jedoch nicht aufrufen, wenn die Veranstaltung vom Veranstalter aufgrund von Umständen abgesagt wird, die nicht vom Veranstalter verursacht wurden.
  6. Nach dem 28. März 2024 eingereichte Stornierungsanträge werden nicht bearbeitet.
  7. Der Veranstalter kann entscheiden, dass die Veranstaltung aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgesagt wird. In diesem Fall wird die Registrierungsgebühr nicht zurückerstattet.
  8. In Ausnahmefällen kann der Veranstalter beschließen, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden, zu verschieben oder zu neutralisieren. Unter den gleichen außergewöhnlichen Umständen kann der Veranstalter auch beschließen, die Route oder die zurückzulegende Strecke zu ändern. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Registrierungsgebühr. Die letzten beiden vollständigen Sätze von Absatz 7 gelten auch hier.
  9. Eine Entscheidung des Veranstalters, die Veranstaltung abzusagen, führt nicht zu einer Haftung für die Erstattung der dem Teilnehmer entstandenen Kosten.

Artikel 3 Haftung

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer durch die Teilnahme entstehen können, es sei denn, dieser Schaden ist eine direkte Folge vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für schwerwiegende Schäden, wie etwa alle möglichen Verluste infolge von Verletzungen oder Todesfällen.
  2. Wenn trotz der Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels die Haftung des Veranstalters für Schäden, die dem Teilnehmer entstanden sind, übernommen werden muss, ist die Verpflichtung des Veranstalters, diesen Schaden zu ersetzen, auf den Höchstbetrag begrenzt, den der Versicherer des Veranstalters zu zahlen hat solche Schäden.
  3. Der Teilnehmer muss ausreichend gegen das Verlustrisiko versichert sein, das der Teilnehmer oder ein Angehöriger infolge seines Todes, seiner Verletzung oder Krankheit aufgrund der Teilnahme an der Veranstaltung erleiden kann.
  4. Der Teilnehmer erklärt, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass die Teilnahme sowohl geistige als auch körperliche Fitness erfordert, und erklärt, diese Anforderung zu erfüllen und sich durch Training und auf andere Weise angemessen auf die Veranstaltung vorbereitet zu haben. Der Veranstalter rät jedem Teilnehmer ausdrücklich, sich im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung einer sportmedizinischen Untersuchung zu unterziehen.
  5. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Schäden frei, die Dritten durch die Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können. Der Teilnehmer ist ausreichend gegen das Risiko der Haftung für einen solchen Verlust versichert.
  6. Auf der gleichen Grundlage wie der Veranstalter sind Sponsoren der Veranstaltung und die Gemeinden, in denen die Veranstaltung stattfindet, von der Haftung ausgeschlossen

Artikel 4 Porträt recht

Der Teilnehmer erteilt dem Veranstalter und seinen Partnern die Erlaubnis, Fotos, Bilder und ähnliches Material vor, während und nach der Veranstaltung zu veröffentlichen, bei der der Teilnehmer erkennbar ist.

Artikel 5 Personenbezogene Daten

Der Veranstalter speichert alle vom Teilnehmer bereitgestellten persönlichen Daten in einer Datenbank. Durch den Abschluss der Vereinbarung erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter die Erlaubnis, die personenbezogenen Daten für die Bereitstellung von Informationen für den Teilnehmer sowie für die Bereitstellung der personenbezogenen Daten für den Veranstalter und seine Partner zum Zwecke der Übermittlung von Informationen an den Teilnehmer zu verwenden . Der Teilnehmer ist jederzeit und kostenlos berechtigt, schriftlich oder per E-Mail seinen Widerspruch gegen den Erhalt von Informationen des Veranstalters oder die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte anzugeben. Der Veranstalter sendet dann keine Informationen mehr und / oder gibt keine personenbezogenen Daten mehr an Dritte weiter. Durch den Abschluss der Vereinbarung erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter die Erlaubnis, seinen Namen und seine Rennergebnisse offen zu legen, beispielsweise durch Veröffentlichung in Zeitungen und im Internet.

Artikel 6 Beilegung von Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer werden außergerichtlich durch ein Schiedsverfahren gemäß den Schiedsregeln der Atletiekunie (Niederländische Leichtathletikunion) oder, falls dies nicht der Fall ist, den Regeln des Niederländischen Schiedsinstituts beigelegt. Ein Streit liegt vor, wenn eine der beiden Parteien angibt, dass dies der Fall ist.

Artikel 7 Rennordnung

Für die Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung gelten die Rennregeln des Enschede Marathons, die Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

Artikel 8 Gültigkeitsbestimmungen

Wenn ein oder mehrere Artikel dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig oder rechtswidrig wären, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Bedingungen dieser Bedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Volksbank Münster Marathon

Volksbank Münster Marathon – individuelle Teilnahme Combi Enschede Münster Marathon

Teilnahmebedingungen Volksbank-Münster-Marathon
1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Volksbank-Münster-Marathon willigt der
Läufer/die Läufern in die Speicherung und Nutzung seiner/ihrer personenbezogenen
Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnanschrift, ggf. Verein, EMail-Adresse, Telefonnummer, medizinische Daten in anonymisierter Form) durch den
Veranstalter/Dienstleister für die Zahlungsabwicklung, Organisation einschließlich der
medizinischen Betreuung und Abwicklung der Veranstaltung sowie durch Dritte wie
Medien und Sponsoren ohne Vergütungsansprüche ein (§§ 4 a, 28 BundesdatenschutzG). Im
Falle einer sanitätsdienstlichen Versorgung stimmt der Läufer/die Läuferin der
statistischen Auswertung seiner/ihrer anonymisierten medizinischen Daten zum Zwecke
des veranstaltungsinternen Qualitätsmanagements durch den Veranstalter/Dienstleister
und zu wissenschaftlicher Forschung durch die Deutsche Sporthochschule Köln zu.

2. Die Ergebnisse der Laufveranstaltung (Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht,
Nationalität, Startnummer, Zeit, Platzierung, ggf. Verein) werden vom
Veranstalter/Dienstleister gespeichert und in Ergebnislisten zusammengefasst. Mit
Anmeldung wird der Veröffentlichung und Weiterleitung dieser Daten durch den
Veranstalter/Dienstleister in/an alle(n) relevanten Medien (Druckerzeugnissen wie
Programmheft und Ergebnisheft sowie Internet und regionale und überregionale Presse)
zugestimmt. Das gilt auch für die Veröffentlichung auf den Internetseiten www.flvw.de
und www.flvwdialog.de und für die Übermittlung zum DLVnet des Deutschen
Leichtathletik-Verbandes e.V. (DLV) mit dem Ziel, der Erstellung der Deutschen
Bestenliste sowie der Bestenlisten auf Vereins-, Kreis- und Landesverbands-Ebene und
für die Übermittlung an die AbbottWMM zur Auswertung der Altersklassenrangliste für
die Qualifizierung zur AbbottWMM Wanda Altersklassen-Weltmeisterschaft.

3. Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu erstellenden Fotos und Filmaufnahmen
können vom Veranstalter an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben
werden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin willigt mit Anmeldung in die Veröffentlichung
und Verbreitung solcher Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews in Rundfunk,
Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen
(Filme, Videokassetten etc.) auch durch Dritte wie Medien und Sponsoren ohne
Anspruch auf Vergütung ein. Insbesondere erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin
einverstanden mit der Weitergabe seiner/ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke
der Zusendung von Fotos auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einem vom
Veranstalter beauftragten kommerziellen Fotodienstleister produziert werden. Hiermit
erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin jedoch nicht zugleich, dass er/sie ein solches
Foto kaufen möchte.

4. Der Veranstalter darf die gem. Ziff. 2 gespeicherten Daten an die Deutsche Leichtathletik
Promotions- und Projekt GmbH (DLP) zum Betreiben ihres Internetdienstes
www.laufen.de im Auftrage des Deutschen Leichtathletik-Verbandes e.V. weitergeben.

5. Der Veranstalter sowie die Stadt Münster können nicht für Schäden irgendwelcher Art
zur Haftung herangezogen werden.

6. Die Anmeldung ist erst wirksam, wenn der erforderliche Organisationsbeitrag (Startgeld)
in voller Höhe gezahlt wurde. Bei Nichtantritt erfolgt keine Rückzahlung.

7. Der Veranstalter ist in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher
Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung
der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In solchen Fällen besteht keine
Schadensersatz- oder Erstattungspflicht des Veranstalters gegenüber dem
Teilnehmer/der Teilnehmerin.

8. Mit Anmeldung bestätigt der Läufer/die Läuferin von keiner Leichtathletik-Organisation
wegen Dopings oder anderer Regelverstöße am Veranstaltungstag gesperrt zu sein und
für die Teilnahme an diesem Lauf die nötige Fitness zu haben. Zudem erkennt der
Läufer/die Läuferin mit der Teilnahme an der Veranstaltung die Geltungen des DLV-AntiDoping-Codes (DLV-ADC) an und unterwirft sich dessen Bestimmungen.