Allgemeine Geschäftsbedingungen Enschede Marathon

Allgemeine Geschäftsbedingungen Enschede Marathon – individuelle Teilnahme

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:
a. Veranstalter: Stichting Marathon Enschede (KvK 41027747)
b. Veranstaltung: ein Lauf- oder Wanderevent, das Bestandteil der vom Veranstalter in einem bestimmten Jahr organisierten Enschede Marathon ist
c. Teilnehmer: die natürliche Person, die nicht als Unternehmer handelt und die sich auf eine vom Veranstalter zugelassene Weise zur Teilnahme an der Veranstaltung angemeldet hat
d. Vertrag: der Vertrag, der auf die Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung gerichtet ist

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag.

Artikel 2 Teilnahme

  1. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich natürlichen Personen gestattet, die mindestens das vom Veranstalter festgelegte Mindestalter erreicht haben.
  2. Der Teilnehmer darf nur teilnehmen, wenn er das Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt, das Startgeld vollständig bezahlt und den allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt sowie die Datenschutzerklärung und das Reglement zur Kenntnis genommen hat.
  3. Die Teilnahme erfolgt persönlich. Es ist nicht gestattet, eine andere Person anstelle des Teilnehmers teilnehmen zu lassen.
  4. Die Übertragung des Vertrags für den Marathon, Halbmarathon, 10 km und 5 km auf eine dritte Person ist bis spätestens 31 Tage vor der Veranstaltung nach Zustimmung des Veranstalters möglich.
  5. Bei einer Stornierung des Vertrags durch den Teilnehmer oder durch den Veranstalter aufgrund eines Umstands, der nicht dem Veranstalter zuzuschreiben ist, schuldet der Teilnehmer den Gesamtbetrag, und gezahlte Startgelder oder etwaig bestellte Extras können nicht zurückgefordert werden.
  6. Hat der Teilnehmer beim Marathon oder Halbmarathon die optionale Rücktrittsversicherung in Anspruch genommen und den fälligen Betrag von €5,00 auf dem Konto des Veranstalters eingezahlt, kann der Vertrag bis einschließlich 15. März 2026 kostenlos storniert werden. In diesem Fall werden Startgeld und etwaig bestellte Extras erstattet.
    Der Teilnehmer kann ohne diese Rücktrittsversicherung keinerlei Anspruch auf Erstattung geltend machen, gleich aus welchem Grund die Stornierung erfolgt. Eine Auflösung des Vertrags aufgrund des Widerrufsrechts ist ebenfalls ausgeschlossen.
  7. Nach dem 15. März 2026 eingereichte Stornierungsanträge im Rahmen der Rücktrittsversicherung werden nicht mehr bearbeitet.
  8. Der Veranstalter kann bei außergewöhnlichen Umständen beschließen, die Veranstaltung nicht stattfinden zu lassen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes oder eventueller Extras.
  9. Der Veranstalter kann bei außergewöhnlichen Umständen beschließen, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden, zu unterbrechen oder zu neutralisieren. Ebenso kann er beschließen, die Strecke oder die Distanzen zu ändern. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung von Startgeldern oder Extras. Die letzten beiden Sätze von Absatz 7 gelten entsprechend.
  10. Unter außergewöhnlichen Umständen sind unter anderem zu verstehen: extremes Wetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorgefahr, behördliche Maßnahmen oder Störungen digitaler Infrastrukturen.
  11. Ein Beschluss des Veranstalters, die Veranstaltung nicht stattfinden zu lassen, begründet keinerlei Haftung für die Erstattung der dem Teilnehmer entstandenen Kosten.
    Teilnehmer, die von einer anderen Person angemeldet wurden, müssen von dieser Person per E-Mail über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Reglement und die Datenschutzerklärung informiert worden sein.

Artikel 3 Widerrufsrecht

  1. Die Anmeldung zur Teilnahme am Enschede Marathon ist endgültig, sobald die Zahlung erfolgt ist. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer ausdrücklich sein Einverständnis mit diesen Bedingungen und erkennt an, dass das Widerrufsrecht (gesetzliche Bedenkzeit von 14 Tagen) nicht auf die Teilnahme an Sportveranstaltungen anwendbar ist.
  2. Gemäß Artikel 6:230p Buchstabe e des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Freizeitbetätigungen, darunter die Teilnahme an Sportveranstaltungen, wenn der Vertrag ein spezifisches Datum oder einen spezifischen Zeitraum vorsieht.

Artikel 4 Haftung

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die der Teilnehmer infolge der Teilnahme erleidet, es sei denn, diese Schäden sind die direkte Folge von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für erhebliche Schäden wie Verletzung oder Tod.
  2. Sollte entgegen Absatz 1 dennoch eine Haftung des Veranstalters bestehen, ist sie auf maximal den Betrag begrenzt, den die Haftpflichtversicherung des Veranstalters auszahlt.
  3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich ausreichend gegen Schäden zu versichern, die er oder Hinterbliebene infolge Tod, Verletzung oder Krankheit aufgrund der Teilnahme erleiden können.
  4. Der Teilnehmer erklärt, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass Teilnahme eine gute physische und psychische Gesundheit erfordert, und erklärt, dass er diese Voraussetzung erfüllt und sich durch Training und andere Vorbereitungen ausreichend auf die Veranstaltung vorbereitet hat. Der Veranstalter rät dem Teilnehmer ausdrücklich und dringend, sich sportmedizinisch untersuchen zu lassen.
  5. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung beruhen. Der Teilnehmer muss sich hierfür ausreichend versichern.
  6. Sponsoren der Veranstaltung und die Gemeinde(n), in der/denen die Veranstaltung stattfindet, sind in gleichem Umfang wie der Veranstalter von der Haftung ausgeschlossen.
  7. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände der Teilnehmer, auch wenn diese in durch den Veranstalter bereitgestellten Einrichtungen wie Umkleideräumen oder Garderoben abgelegt wurden.

Artikel 5 Recht am eigenen Bild

  1. Der Teilnehmer erteilt dem Veranstalter vorab, bedingungslos und unwiderruflich die Erlaubnis, Bildmaterial (Fotos und Videoaufnahmen), auf dem der Teilnehmer während oder im Umfeld der Veranstaltung erkennbar ist, zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieses Material darf für werbliche und kommerzielle Zwecke des Veranstalters verwendet werden, darunter Veröffentlichung auf der Website, in sozialen Medien, Newslettern und weiteren Medien des Veranstalters oder verbundener Parteien, ohne dass hierfür eine Vergütung geschuldet ist.
  2. Der Teilnehmer stimmt ebenfalls zu, dass innovative Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz (KI), für die Erkennung und das Auffinden persönlicher Aufnahmen eingesetzt werden dürfen. So kann der Teilnehmer beispielsweise anhand eines Selfies seine Ziel-Fotos automatisch finden. Der Veranstalter bemüht sich, diese Aufnahmen sicher und gemäß geltendem Datenschutzrecht zu verarbeiten.
  3. Falls der Teilnehmer der Nutzung bestimmter Aufnahmen widersprechen möchte, kann er Kontakt mit dem Veranstalter aufnehmen. Anträge auf Löschung oder Einschränkung der Nutzung werden sorgfältig geprüft und nach Möglichkeit erfüllt.

Artikel 6 Personenbezogene Daten

  1. Mit Abschluss des Vertrags erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter die Erlaubnis, personenbezogene Daten zur Versendung von Informationen an den Teilnehmer zu verwenden.
  2. Ebenfalls erteilt der Teilnehmer die Erlaubnis, personenbezogene Daten zu diesem Zweck an Dritte weiterzugeben.
  3. Der Teilnehmer kann jederzeit kostenfrei schriftlich oder per E-Mail mitteilen, dass er der Zusendung von Informationen oder der Weitergabe der Daten widerspricht. Der Veranstalter wird die Zusendung bzw. Weitergabe dann einstellen.

Artikel 7 Verhaltensregeln während der Veranstaltung

  1. Der Teilnehmer hat sich laufend über die Strecke zu bewegen, sofern keine schriftliche Genehmigung für eine andere Fortbewegungsart erteilt wurde.
  2. Begleitung auf der Strecke, etwa durch Radfahrer oder Personen mit Kinderwagen, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet.
  3. Das Mitführen von (Haus-)Tieren, Kinderwagen, Transparenten oder anderen Gegenständen ist nur mit schriftlicher Erlaubnis gestattet.
  4. Der Teilnehmer darf keine Schäden an Natur oder Eigentum verursachen oder Müll auf der Strecke hinterlassen.

Artikel 8 Streitbeilegung

Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer werden unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte durch Schiedsgerichtsbarkeit nach der Schiedsgerichtsordnung des niederländischen Leichtathletikverbands oder, falls nicht vorhanden, nach der Regelung des niederländischen Schiedsinstituts entschieden. Eine Streitigkeit gilt als gegeben, wenn eine der Parteien dies erklärt.

Für die Teilnahme gilt das Reglement der Enschede Marathon, das Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Volksbank Münster Marathon

Volksbank Münster Marathon – individuelle Teilnahme Combi Enschede Münster Marathon

Teilnahmebedingungen Volksbank-Münster-Marathon
1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Volksbank-Münster-Marathon willigt der
Läufer/die Läufern in die Speicherung und Nutzung seiner/ihrer personenbezogenen
Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnanschrift, ggf. Verein, EMail-Adresse, Telefonnummer, medizinische Daten in anonymisierter Form) durch den
Veranstalter/Dienstleister für die Zahlungsabwicklung, Organisation einschließlich der
medizinischen Betreuung und Abwicklung der Veranstaltung sowie durch Dritte wie
Medien und Sponsoren ohne Vergütungsansprüche ein (§§ 4 a, 28 BundesdatenschutzG). Im
Falle einer sanitätsdienstlichen Versorgung stimmt der Läufer/die Läuferin der
statistischen Auswertung seiner/ihrer anonymisierten medizinischen Daten zum Zwecke
des veranstaltungsinternen Qualitätsmanagements durch den Veranstalter/Dienstleister
und zu wissenschaftlicher Forschung durch die Deutsche Sporthochschule Köln zu.

2. Die Ergebnisse der Laufveranstaltung (Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht,
Nationalität, Startnummer, Zeit, Platzierung, ggf. Verein) werden vom
Veranstalter/Dienstleister gespeichert und in Ergebnislisten zusammengefasst. Mit
Anmeldung wird der Veröffentlichung und Weiterleitung dieser Daten durch den
Veranstalter/Dienstleister in/an alle(n) relevanten Medien (Druckerzeugnissen wie
Programmheft und Ergebnisheft sowie Internet und regionale und überregionale Presse)
zugestimmt. Das gilt auch für die Veröffentlichung auf den Internetseiten www.flvw.de
und www.flvwdialog.de und für die Übermittlung zum DLVnet des Deutschen
Leichtathletik-Verbandes e.V. (DLV) mit dem Ziel, der Erstellung der Deutschen
Bestenliste sowie der Bestenlisten auf Vereins-, Kreis- und Landesverbands-Ebene und
für die Übermittlung an die AbbottWMM zur Auswertung der Altersklassenrangliste für
die Qualifizierung zur AbbottWMM Wanda Altersklassen-Weltmeisterschaft.

3. Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu erstellenden Fotos und Filmaufnahmen
können vom Veranstalter an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben
werden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin willigt mit Anmeldung in die Veröffentlichung
und Verbreitung solcher Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews in Rundfunk,
Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen
(Filme, Videokassetten etc.) auch durch Dritte wie Medien und Sponsoren ohne
Anspruch auf Vergütung ein. Insbesondere erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin
einverstanden mit der Weitergabe seiner/ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke
der Zusendung von Fotos auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einem vom
Veranstalter beauftragten kommerziellen Fotodienstleister produziert werden. Hiermit
erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin jedoch nicht zugleich, dass er/sie ein solches
Foto kaufen möchte.

4. Der Veranstalter darf die gem. Ziff. 2 gespeicherten Daten an die Deutsche Leichtathletik
Promotions- und Projekt GmbH (DLP) zum Betreiben ihres Internetdienstes
www.laufen.de im Auftrage des Deutschen Leichtathletik-Verbandes e.V. weitergeben.

5. Der Veranstalter sowie die Stadt Münster können nicht für Schäden irgendwelcher Art
zur Haftung herangezogen werden.

6. Die Anmeldung ist erst wirksam, wenn der erforderliche Organisationsbeitrag (Startgeld)
in voller Höhe gezahlt wurde. Bei Nichtantritt erfolgt keine Rückzahlung.

7. Der Veranstalter ist in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher
Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung
der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In solchen Fällen besteht keine
Schadensersatz- oder Erstattungspflicht des Veranstalters gegenüber dem
Teilnehmer/der Teilnehmerin.

8. Mit Anmeldung bestätigt der Läufer/die Läuferin von keiner Leichtathletik-Organisation
wegen Dopings oder anderer Regelverstöße am Veranstaltungstag gesperrt zu sein und
für die Teilnahme an diesem Lauf die nötige Fitness zu haben. Zudem erkennt der
Läufer/die Läuferin mit der Teilnahme an der Veranstaltung die Geltungen des DLV-AntiDoping-Codes (DLV-ADC) an und unterwirft sich dessen Bestimmungen.